Rauchmelder sind in sämtlichen privat genutzten Wohnungen und Häusern hierzulande gesetzlich vorgeschrieben, wobei lediglich im Bundesland Sachsen bis zum Jahresende eine Übergangsfrist für Bestandsgebäude besteht. Trotz dieser klaren Vorschrift fehlen jedoch augenscheinlich nach wie vor in zahlreichen Wohnimmobilien entsprechende Rauchmelder, entweder weil sie überhaupt nicht installiert wurden oder weil ihre Anzahl unzureichend ist. In sämtlichen Bundesländern besteht die verbindliche Anforderung, dass in bereits existierenden Wohnungen und Häusern eine angemessene Anzahl von Rauchmeldern installiert sein muss, wobei wie bereits erwähnt in Sachsen noch bis zum Jahresende eine kurze Übergangsfrist für bereits bestehende Bauten gilt. Verantwortlich für den korrekten Einbau sowie die regelmäßige Wartung dieser lebensrettenden Geräte ist der Eigentümer der Immobilie oder alternativ der Vermieter.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind Rauchmelder mittlerweile nicht nur in Schlaf- und Kinderzimmern, sondern auch in den Fluren, die als Rettungswege dienen, zu installieren. Diese Verpflichtung erstreckt sich gleichermaßen auf selbstgenutzte Eigenheime und vermietete Immobilien. Die Bundesländer Berlin und Brandenburg gehen noch einen Schritt weiter und verlangen, dass sämtliche Aufenthaltsräume außer Küche und Bad mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen.
Trotz der eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen zeigt sich jedoch, dass Rauchmelder in vielen Wohnungen nach wie vor fehlen. Christian Rudolph, der Vorsitzende der Initiative "Rauchmelder retten Leben", unterstreicht diese Problematik: "Trotz der gesetzlichen Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern ist nur etwa jedes zweite Eigenheim in Deutschland angemessen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet."
Rauchmelder - Pflicht in Sachsen: Immobilieneigentümer müssen jetzt handeln
Die Pflicht zur Installation entsprechender Rauchmelder liegt in der Verantwortung der Immobilieneigentümer. Diese Rauchmelder sollten idealerweise mittig an der Decke in Kinder- und Schlafzimmern sowie den Fluren (als Rettungswege) angebracht werden, wobei ein Mindestabstand von 50 Zentimetern zu sämtlichen Einrichtungsgegenständen und Wänden eingehalten werden sollte. Die Experten der Initiative "Rauchmelder retten Leben" unterstreichen zudem die Notwendigkeit, dass Rauchmelder das Qualitätszeichen "Q" tragen sollten, um eine zuverlässige Branderkennung und den Schutz vor Fehlalarmen zu gewährleisten. Insbesondere in größeren Wohnungen oder Einfamilienhäusern wird außerdem die Installation funkvernetzter Rauchmelder empfohlen.